Kostenrückerstattung

Voraussetzung für eine Rückerstattung der Kosten einer Heilmassage oder Lymphdrainage durch Ihre zuständige Krankenkasse ist die Verordnung des Arztes mit dem Therapievorschlag "Heilmassage" oder "Lymphdrainage" (z.B.: 10 x Heilmassagen oder 10 x Lymphdrainage).

Selbstverständlich obliegt es Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin, was genau verordnet wird.

Seit dem Jahr 2020 ist es nicht mehr notwendig, die Verordnung vorher bewilligen zu lassen. Mit dem entsprechenden Therapievorschlag des Arztes ("Heilmassage" oder "Lymphdrainage") wird laut der geltenden neuen Kassenverordnung ein entsprechender Betrag rückvergütet.

Die Höhe der Rückerstattung ist je nach Gesundheitskasse und Therapieverordnung unterschiedlich. Tarifmäßiger Kostenersatz erfolgt nach den Bestimmungen der Satzung der zuständigen Gesundheitskasse.

Am Ende einer Behandlungsserie erhalten Sie eine Honorarnote und den Verordnungsschein zurück, diese können sie gemeinsam zunächst bei Ihrer zuständigen Gesundheitskasse einreichen. Ihre Gesundheitskasse erstattet Ihnen die den Selbstbehalt übersteigenden Behandlungskosten. Darüber hinaus können private Krankenzusatzversicherungen/Unfallversicherungen die verbleibenden Kosten - je nach Versicherungsvertrag - erstatten.

Für Präventivbehandlungen werden die Kosten von den gesetzlichen Gesundheitskassen nicht rückerstattet. Private Versicherungen bieten bei entsprechenden Verträgen auch Leistungen für Vorsorgebehandlungen an.

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